Zum Inhalt springen Zur Hauptnavigation springen
Das Wittenberger Fest 30 Jahre Luthers Hochzeit Jubiläum

Gut zu wissen!

Weitere Hinweise für Euren Besuch

Vereine und Gruppen

Zahlreiche Vereine und historische Gruppen gestalten das Stadtfest Luthers Hochzeit jedes Jahr mit großem Engagement. Mit historischen Darstellungen, Lagerleben, Handwerk, Musik, Tanz und kulinarischen Angeboten lassen sie die Zeit der Reformation lebendig werden und geben Einblicke in das Leben vergangener Jahrhunderte.

zu den Vereinen

Waffenverbot auf dem Festgelände

Auf dem Festgelände besteht ein generelles Waffenverbot. Wir bitten Euch, auf das Mitführen von Messern oder anderen Gegenständen, die unter die Definition des Waffengesetztes fallen könnten, zu verzichten. Sie können auch nicht in Verwahrung genommen werden. 

Ausnahmen vom Führungsgebot gelten ausschließlich für vorab registrierte Mitglieder der traditionsreichen Wittenberger Vereine sowie für durch die Stadt Wittenberg offiziell eingeladenen Gastvereine. Die betreffenden Personen führen historische Hieb- und Stichwaffen ausschließlich im Rahmen szenischer Darstellungen, sind im Vorfeld namentlich registriert, durch einheitliche Merkmale für Sicherheitskräfte klar identifizierbar. 

Foto- und Filmaufnahmen

Während der Veranstaltung werden Foto- und Filmaufnahmen gemacht. Diese dienen der Öffentlichkeitsarbeit und Berichterstattung über die Veranstaltung (z. B. auf unserer Webseite, in sozialen Netzwerken sowie in Print- und Onlinemedien der Lutherstadt Wittenberg Marketing GmbH).

Die Aufnahmen erfolgen auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse an der Öffentlichkeitsarbeit). Mit dem Betreten des Veranstaltungsgeländes kann nicht ausgeschlossen werden, dass Ihr im Rahmen von Aufnahmen erkennbar zu sehen sind.

Wenn Ihr nicht aufgenommen werden möchtet, sprecht bitte unsere Fotograf:innen direkt an.

Fahrverbote für Fahrräder, E-Bikes, Pedelecs, E-Roller etc.

Bitte beachtet, dass während der Veranstaltungszeiten im Festgelände ein Fahrverbot für Fahrräder, E‑Bikes, Pedelecs, E‑Roller u.ä. Fahrzeuge gilt. Ausgenommen hiervon sind nur elektrisch betriebene Rollstühle und Elektromobile für Senioren und andere mobilitätseingeschränkte Personen. 

Maßnahmen zum Jugendschutz

Den Gastronomen ist der Ausschank von alkoholischen Getränken an Personen unter 16 Jahren untersagt. Auf dieses Ausschankverbot weisen die Gastronomen durch den Aushang des Jugendschutzgesetzes vom Stand 2024 deutlich hin. 

Stadtplan

Kontakt

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns einfach eine E-Mail

Telefon: +49 (0) 3491 419 260
E-Mail: marketing@wittenberg.de

Wir stehen Ihnen für Anfragen gern persönlich zur Verfügung

Markt 26
06886 Lutherstadt Wittenberg