Allgemeine Veranstaltungsbedingungen zum Fest „Luthers Hochzeit”
I. Veranstalter, Vertragsabschluss
- Veranstalter des Festes ist die Lutherstadt Wittenberg Marketing GmbH
- Mit dem Erwerb der Hochzeitsplakette kommt zwischen dem Erwerber und dem Veranstalter ein Vertragsverhältnis unter Einbeziehung der nachfolgenden Vertragsbedingungen zustande.
- Nur die Hochzeitsplakette berechtigt zum Besuch der Erlebnisbereiche.
II. Allgemeine Teilnahmebedingungen für Veranstaltungen, Haftung des Veranstalters
- Der Veranstalter haftet nicht für Änderungen im Programm und Festablauf. Eine Rückerstattung des Entgeltes für die Hochzeitsplakette findet – auch teilweise – nicht statt.
- Bei Abbruch der Veranstaltung wird kein Ersatz geleistet, es sei denn, der Abbruch beruht auf dem Verschulden des Veranstalters.
- Für Personen- und Sachschäden wird keine Haftung übernommen, sofern der Schaden auf einfacher Fahrlässigkeit beruht. Dies gilt auch für Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
III. Besondere Regelungen für den Festumzug
- Der Besucher wird auf das unvermeidliche Risiko einer Umzugsveranstaltung hingewiesen. Der Besuch erfolgt auf eigene Gefahr.