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Allgemeine Veranstaltungsbedingungen zum Fest Luthers Hochzeit”

I. Veranstalter, Vertragsabschluss

  1. Veranstalter des Festes ist die Lutherstadt Wittenberg Marketing GmbH
  2. Mit dem Erwerb der Hochzeitsplakette kommt zwischen dem Erwerber und dem Veranstalter ein Vertragsverhältnis unter Einbeziehung der nachfolgenden Vertragsbedingungen zustande.
  3. Nur die Hochzeitsplakette berechtigt zum Besuch der Erlebnisbereiche.

II. Allgemeine Teilnahmebedingungen für Veranstaltungen, Haftung des Veranstalters

  1. Der Veranstalter haftet nicht für Änderungen im Programm und Festablauf. Eine Rückerstattung des Entgeltes für die Hochzeitsplakette findet – auch teilweise – nicht statt.
  2. Bei Abbruch der Veranstaltung wird kein Ersatz geleistet, es sei denn, der Abbruch beruht auf dem Verschulden des Veranstalters.
  3. Für Personen- und Sachschäden wird keine Haftung übernommen, sofern der Schaden auf einfacher Fahrlässigkeit beruht. Dies gilt auch für Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

III. Besondere Regelungen für den Festumzug

  1. Der Besucher wird auf das unvermeidliche Risiko einer Umzugsveranstaltung hingewiesen. Der Besuch erfolgt auf eigene Gefahr.